KMS Vermögensverwaltung AG
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KMS erhält FINMA-Bewilligung

27. 05. 2022
Mitte Mai 2022 hat die KMS als eine der ersten Vermögensverwaltungen die FINMA-Bewilligung erhalten.

Wir freuen uns, dass die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) der KMS Vermögensverwaltung AG per 19. Mai 2022 die Bewilligung als Vermögensverwalterin gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 2018 über die Finanzinstitute (Finanzinstitutionsgesetz, FINIG; SR 954,1) erteilt hat. Per 31.12.2022 endet die Übergangsfrist für die FINMA-Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees.

Wir sind stolz, dass wir damit zu den ersten zertifizierten Unternehmen gehören!

Was bedeutet die FINMA-Bewilligung für Vermögensverwalter?

Die FINMA-Bewilligung ist ein Gütesiegel. Institute, welche die Anforderungen des Finanzdienstleistungsgesetzes FIDLEG und des Finanzinstitutsgesetzes FINIG erfüllen, erhalten den Nachweis, die hohen Qualitätserwartungen des Gesetzgebers und der FINMA zu erfüllen.