KMS erhält FINMA-Bewilligung
Wir freuen uns, dass die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) der KMS Vermögensverwaltung AG per 19. Mai 2022 die Bewilligung als Vermögensverwalterin gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a und Art. 5 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 2018 über die Finanzinstitute (Finanzinstitutionsgesetz, FINIG; SR 954,1) erteilt hat. Per 31.12.2022 endet die Übergangsfrist für die FINMA-Bewilligung für Vermögensverwalter und Trustees.
Wir sind stolz, dass wir damit zu den ersten zertifizierten Unternehmen gehören!
Was bedeutet die FINMA-Bewilligung für Vermögensverwalter?
Die FINMA-Bewilligung ist ein Gütesiegel. Institute, welche die Anforderungen des Finanzdienstleistungsgesetzes FIDLEG und des Finanzinstitutsgesetzes FINIG erfüllen, erhalten den Nachweis, die hohen Qualitätserwartungen des Gesetzgebers und der FINMA zu erfüllen.